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   BVerwG, 25.03.1998 - 7 B 36.98   

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BVerwG, 25.03.1998 - 7 B 36.98 (https://dejure.org/1998,16821)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1998 - 7 B 36.98 (https://dejure.org/1998,16821)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1998 - 7 B 36.98 (https://dejure.org/1998,16821)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Vielmehr setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. außer dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O. auch Beschluß vom 25. März 1998 - BVerwG 7 B 36.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 5 S. 10 sowie Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 8 B 21.98 -, vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 250.98 -, vom 26. Januar 1999 - BVerwG 8 B 208.98 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 126.99 - und vom 16. Juni 1999 - BVerwG 8 B 144.99 - jeweils n.V.) die ausnahmeweise Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG neben dem staatlichen Fehlverhalten weiter voraus, daß durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt wird.
  • VG Gera, 05.07.2001 - 5 K 1585/98

    Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Gegenteiliges lässt sich insbesondere auch nicht aus der in § 35 Abs. 4 VermG geregelten Pflicht zur unverzüglichen Weiterleitung der unzuständigen Behörde schließen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1998 - 7 B 36/98 -).

    Deshalb verlangt der Sinn und Zweck der Vorschrift die Beachtung der Ausschlussfrist immer dann, wenn bei Fristablauf für den betreffenden Vermögenswert noch keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf Grund des geltend gemachten Schädigungsvorgangs angemeldet worden waren (BVerwG, Beschl. v. 25.03.1998 - 7 B 36/98 - BVerwG, Urt. v. 05.05.2000 - 7 B 220/99 -).

  • BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um eine in

    Denn § 30 Abs. 1 Satz 1 VermG schreibt ausdrücklich vor, dass Ansprüche bei der zuständigen Behörde geltend zu machen sind (vgl. Beschluss vom 25. März 1998 BVerwG 7 B 36.98 Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung

    Vielmehr setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. außer dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O. auch Beschluß vom 25. März 1998 - BVerwG 7 B 36.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 5 S. 10 sowie Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 8 B 21.98 -, vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 250.98 -, vom 26. Januar 1999 - BVerwG 8 B 208.98 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 126.99 - und vom 16. Juni 1999 - BVerwG 8 B 144.99 - jeweils n.V.) die ausnahmeweise Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG neben dem staatlichen Fehlverhalten weiter voraus, daß durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt wird.
  • VG Dresden, 21.05.2001 - 14 K 1606/99

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks ; Anmeldung eines

    Die in § 35 Abs. 5 VermG niedergelegte Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde belegt gerade, dass es auf den Eingang bei der zuständigen Behörde ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1998 - 7 B 36/98).
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